Wittenberger Konkordie
Die Wittenberger Konkordie, Formula Concordiae Lutheri et Buceri, ist eine maßgeblich von Philipp Melanchthon geprägte schriftliche theologische Übereinkunft reformatorischer Theologen vom 26. Mai 1536, die die Differenzen zwischen den Wittenberger Theologen um Luther und den von Martin Bucer angeführten Vertretern der sogenannten „oberdeutschen“ Reformation im Verständnis des Abendmahls überbrücken sollte.
Teilnehmer
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An den Verhandlungen vom 21. Mai bis 28. Mai 1536 in Wittenberg nahmen teil Martin Luther, Philipp Melanchthon, Johannes Bugenhagen, Caspar Cruciger der Ältere aus Wittenberg sowie die Theologen Matthäus Alber und Johannes Schradin aus Reutlingen, Jacob Otter aus Esslingen am Neckar, Johann Bernhard aus Frankfurt am Main, Martin Bucer und Wolfgang Capito aus Straßburg, Martin Frecht aus Ulm, Justus Menius aus Eisenach, Friedrich Myconius aus Gotha, Wolfgang Musculus und Bonifacius Wolfhart aus Augsburg, Gervasius Schuler aus Memmingen, und der erst später eingetroffene Johannes Zwick aus Konstanz. Ursprünglich sollten auch Johannes Brenz, Erhard Schnepf, Justus Jonas der Ältere und Andreas Osiander mit einbezogen werden. Jonas war jedoch mit Angelegenheiten in Naumburg gebunden und unterzeichnete die Konkordie nachträglich.
Anlass, Verlauf und Ergebnis
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ziel des Treffens in Wittenberg war es, den seit 1525 schwelenden innerreformatorischen Abendmahlsstreit beizulegen, der vor allem zwischen Martin Luther und Ulrich Zwingli sowie ihren beiderseitigen Anhängern ausgefochten wurde. Luther vertrat, gestützt auf Mk 14,22 LUT, die Auffassung, dass in Brot und Wein Christi Leib und Blut real gegenwärtig sei (Realpräsenz). Für Zwingli und seine Anhänger war das Abendmahl dagegen ein Erinnerungsmahl, bei dem Christus (basierend auf 1 Kor 11,23–26 NGÜ) in geistlicher Weise präsent ist, die Abendmahlselemente Brot und Wein dagegen nur Zeciencharakter haben. Dieses Verständnis war auch bei den Vertretern der Städte „Oberdeutschlands“ (zwischen Augsburg und Straßburg) vorherrschend. Bucer hatte sich seit dem Marburger Religionsgespräch 1529 und verstärkt seit Zwinglis Tod 1531 um einen Ausgleich bemüht, war jedoch bei beiden Seiten auf Ablehnung gestoßen. Ein Durchbruch wurde erst erreicht, als sich 1534 die mit der Reformation im Herzogtum Württemberg beauftragten Erhard Schnepf (ein Lutheraner) und Ambrosius Blarer (ein gemäßigter Zwinglianer) auf eine gemeinsame Formel (die sogenannte Stuttgarter Konkordie) geeinigt hatten. Zu einer weiteren Übereinkunft kamen Bucer und Melanchthon Ende 1534 in Kassel. Sie formulierten eine gemeinsame Erklärung, in der der Begriff der unio sacramentalis (sakramentale Vereinigung) zwischen den Elementen des Abendmahls und Christi Leib und Blut ins Zentrum gerückt war. Luther akzeptierte die Kasseler Erklärung grundsätzlich, wollte aber eine endgültige Einigung erst auf einem breiter besuchten Treffen vereinbaren lassen. Bucer versuchte im Februar 1536, auch die Schweizer Theologen zu einer Beteiligung an der sich abzeichnenden Einigung zu gewinnen. Sie entschlossen sich jedoch, nicht persönlich nach Eisenach, dem zunächst vereinbarten Verhandlungsort, zu reisen, sondern stattdessen von Bucer die Confessio Helvetica Prior als ihr Bekenntnis vom Abendmahl vorlegen zu lassen.
Weil Luther krankheitsbedingt nicht reisen konnte, wurde das Treffen kurzfristig von Eisenach nach Wittenberg verlegt. Nach dem Eintreffen der Disputanten am 21. Mai begann man am 22. Mai mit den Verhandlungen. Dabei suchten Capito und Bucer Luther auf. Bucer schilderte Luther, wie er bereits versucht habe, die Konkordie zwischen der Wittenberger und der sogenannten oberdeutschen Abendmahlsauslegung zustandezubringen.
Im Hause Luthers legte man sich auf die Verhandlungspunkte fest, wobei Luther Zwinglis Schriften kritisierte. Bucer versuchte weiter vermittelnd einzugreifen und verwies auf die Confessio Augustana und die Apologie der Confessio Augustana mit dem Hinweis von der Abgrenzung der päpstlichen Sakramentslehre. Am 23. Mai schienen die Verhandlungen in einer Sackgasse, doch ein Vorschlag Bugenhagens brachte die Wende. Er schlug vor, man solle nicht, wie Luther es immer gefodert hatte, von eine manducatio impiorum (Verspeisung [von Christi Leib] durch die Ungläubigen) sprechen, sondern im Anschluss an 1 Kor 11,27 LUT nur von einer manducatio indignorum (Verspeisung durch die Unwürdigen, d. h. diejenigen, die grundätzlich an die Präsenz Christi im Abendmahl glauben, aber es ohne die rechte Andacht empfangen). Nach einer Glaubensbefragung der oberdeutschen Reformatoren sagte Luther zu, Einigkeit zu erkennen. Daraufhin wurde Melanchthon beauftragt, die Abendmahlsübereinkunft zu definieren. Am 26. Mai wurde die Formel, die als Formula Concordiae Lutheri et Buceri überliefert ist, allen Beteiligten vorgelegt und angenommen. Die entscheidende Aussage ist, dass „mit dem brot vnd wein warhafftig vnd wesentlich zugegen sey vnd dargereicht werde vnd empfangen werde der leib vnd das blut Christi“.[1] Für Luther war entscheidend, dass die Gegenwart Christi nicht von irgendeiner Qualität der beteiligten Menschen abhängig war; für die Oberdeutschen aber auch, dass nur diejenigen, die auch an die Einsetzungsworte glauben (auch wenn sie dies als indigni ohne die rechte Andacht tun), Christi Leib real empfangen. Bucer hatte daran festgehalten, dass nur der wahre Glaube das Organ ist, durch den Christus real empfangen werden könne, und dass die Gegenwart Christi mit (cum bzw. con) den Elementen geschehe, aber beide nicht einfach identisch seien (Konsubstantiationslehre).
Weitere Beratungsthemen der folgenden Tage waren die Taufe, Absolution, Schule und das überaus sensible Thema der Gewalt der Obrigkeit. Das Ergebnis der Beratungen wurde schriftlich festgehalten und von Luther, Bugenhagen, Melanchthon und Cruciger unterzeichnet. Am 27. Mai wurde das Bekenntnis der Schweizer erörtert. Luther äußerte seine Verwunderung über ihr Interesse an der Konkordie; manches an dem Bekenntnis aber erschien ihm unklar, deshalb solle über ihren Beitritt zur Konkordie weiter verhandelt werden. Die Unterzeichnung der Wittenberger Konkordie als Formula Concordiae erfolgte am 28. Mai. Mit Ausnahme des Konstanzer Predigers Zwick, der vorschützte, dazu nicht legitimiert zu sein, nahmen die oberdeutschen Städte die Konkordie an. Alle Beteiligten unterschrieben. Spätere Versuche, auch die Schweizer evangelischen Kantone zum Beitritt zu bewegen, scheiterten vor allem am Widerstand Heinrich Bullingers, dem Nachfolger Zwinglis als Führer der Zürcher Reformation.
Stellenwert und Folgen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Durch die Einigung zwischen der Wittenberger und der oberdeutschen Richtung bildete der Protestantismus im HRR nun – trotz weiterhin bestehender Lehrunterschiede im Detail – eine gemeinsame Front, insbesondere seit Melanchthon 1540 die Aussagen der Wittenberger Konkordie in die Confessio Augustana Variata eingearbeitet hatte. So konnten auch die oberdeutschen Städte dem Schmalkaldischen Bund beitreten. Zugleich vertiefte aber die Konkordie die Trennung zwischen deutscher und schweizerischer Reformation und begründete somit sekundär auch die Sonderstellung des Calvinismus, die etwa angesichts der reformierten Konfessionsbildung in Frankreich eine europäische Dimension annehmen sollte.
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Robert Stupperich (Hrsg.): Martini Buceri opera omnia. Serie 1: Deutsche Schriften. Band 6, 1: Robert Stupperich: Wittenberger Konkordie (1536). Schriften zur Wittenberger Konkordie (1534–1537). Mohn u. a., Gütersloh 1988, ISBN 3-579-04384-6.
- Henning Reinhardt: Das Itinerar des Wolfgang Musculus (1536). In: Archiv für Reformationsgeschichte 97, 2006, S. 28–82.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ernst Bizer: Studien zur Geschichte des Abendmahlsstreits im 16. Jahrhundert. 3. unveränderte Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1972, ISBN 3-534-05929-8 (Beiträge zur Förderung christlicher Theologie 46).
- Ernst Bizer: Martin Butzer und der Abendmahlsstreit. In: Archiv für Reformationsgeschichte. 35, 1938, S. 203 und Bd. 36, 1939, S. 68.
- Martin Friedrich: Heinrich Bullinger und die Wittenberger Konkordie. Ein Ökumeniker im Streit um das Abendmahl. In: Zwingliana. 24, 1997, ISSN 0254-4407, S. 59–79, online (PDF; 1,34 MB).
- Thomas Kaufmann: Wittenberger Konkordie. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE) 36 (2004), S. 243–251.
- Henning Reinhardt: Martin Luther und die Wittenberger Konkordie (1536) (= Beiträge zur historischen Theologie Bd. 201). Mohr-Siebeck, Tübingen 2021.
- Eick Sternhagen: Melanchthons Abendmahlsverständnis unter besonderer Berücksichtigung der Confessio Augustana variata von 1540 und dessen Bedeutung für den Erhalt des Protestantismus. In: Günter Frank (Hrsg.): Fragmenta Melanchthoniana. Band 1: Zur Geistesgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Verlag Regionalkultur, Heidelberg u. a. 2003, ISBN 3-89735-228-1, S. 121–134.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Robert Stupperich (Hrsg.): Martini Buceri opera omnia. Serie 1. Band 6, 1. Gütersloh 1988, S. 114–134, hier S. 121–123, zitiert nach Martin Friedrich: Von Marburg bis Leuenberg. Der lutherisch-reformierte Gegensatz und seine Überwindung. Spenner, Waltrop 1999, ISBN 3-933688-29-9, S. 55 f; dort (S. 40–62) auch eine Darstellung der Ereignisse und eine Analyse der Texte.