close
Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 18 / 80

SEL Zahlen und herrschen

aus DER SPIEGEL 32/1966
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Mitte letzter Woche schnellte der Börsenkurs für Aktien des Stuttgarter Unternehmens Standard Elektrik Lorenz AG (Sel) von 502 auf 584 hinauf. Kein deutsches Industriepapier hatte in den vergangenen Monaten einen derartigen Sprung getan.

Die Hausse war durch eine Doppel -Offerte des amerikanischen Sel-Großaktionärs International Standard Electric Corporation (Isec) angefacht worden. Die Auslandsholding des US -Trusts International Telephone & Telegraph (ITT) machte den etwa tausend deutschen Anteilseignern zwei gleich günstige Angebote. Sie sollten sich entweder

- mit 570 Mark je 100-Mark-Aktie abfinden lassen oder

- mit einer Mindestdividende von

jährlich 21 Mark im Haus bleiben.

Das Wahlrecht ist eine Frucht des neuen deutschen Aktiengesetzes. Es zwingt Konzerne, die an deutschen Firmen überwiegend beteiligt sind, zu lückenloser Publizität. Wenn sie die Offenlegung scheuen, müssen sie ihren Minderheitsaktionären eine ansehnliche Rendite garantieren oder sie angemessen in bar abfinden.

Damit soll zum Beispiel verhindert werden, daß US-Bosse - wie es vor Jahren bei Ford geschah - deutsche Mitinhaber aushungern: keine Gewinne ausschütten, den Kurs heruntermanipulieren und die kleinen Teilhaber aus dem Unternehmen graulen.

Die Isec besitzt seit dem Krisenjahr 1929 die Mehrheit bei der Sel, die 37 000 Mitarbeiter beschäftigt und jährlich mehr als eine Milliarde Mark umsetzt. Mutter und Tochter lebten bislang im sogenannten »faktischen Konzernverhältnis«. Zwei Sitze im Aufsichtsrat waren für die Amerikaner reserviert, im übrigen hatte der 14köpfige, rein deutsche Vorstand freie Hand.

Derart lockere Bindungen sind nach dem Aktiengesetz, das zu Jahresbeginn in Kraft trat, nur mehr unter einer Bedingung gestattet. Konzerne müssen über alle mit ihnen verbundenen Firmen Abhängigkeitsberichte erstatten. In dem Rapport ist detailliert darzulegen, welche Geschäfte im abgelaufenen Jahr getätigt und unterlassen wurden, und Vor- und Nachteil jeder Maßnahme sind zu erläutern.

Die Stuttgarter Gruppe mit ihren 100 Schwesterfirmen wäre, so Sel-Generaldirektor Hermann Abtmeyer, 58, gezwungen gewesen, alljährlich auf »1200 Schreibmaschinen-Seiten« ihre Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.

Konzerne, die sich nicht durch solche Abhängigkeitsberichte entblößen wollen, werden durch das neue Recht auf vertragliche Konzernverhältnisse verwiesen. Deutsche Unternehmen können sich - wie bei Siemens, AEG, Telefunken und Mannesmann geschehen - ihre Sub-Unternehmen eingliedern. Sie verschwinden aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit, werden als Betriebsabteilungen weitergeführt und publizieren keine Geschäftsberichte mehr.

Ausländische Unternehmen dürfen das laut Gesetz nicht. Sie müssen, wenn sie der verschärften Publizität ausweichen wollen, mit den von ihnen beherrschten deutschen Firmen »Unternehmensverträge« abschließen, in denen die deutsche Firma sich zum Beispiel ganz ausländischem Kommando unterstellt oder auch lediglich verpflichtet, ihren Gewinn ins Ausland abzuführen. Vor den Unternehmensvertrag aber hat der Bonner Gesetzgeber die angemessene Abfindung oder die garantierte Dividende gesetzt.

Sel-Boß Abtmeyer hatte es schwer, bei seinen amerikanischen Chefs Verständnis für das neue Gesetz zu finden. Sie sahen nicht ein, warum sie ihre deutschen Aktionäre abfinden und damit Millionensummen für die Herrschaft in einem Unternehmen riskieren sollen, das ihnen ohnehin - mit 93,36 Prozent des Aktienkapitals von 115 Millionen Mark - praktisch allein gehört. Wenn alle Kleinaktionäre die Abfindung wählen sollten, müßte die Isec 43,5 Millionen Mark zahlen.

Abtmeyer: »Was die Aktionäre tun, ist uns völlig gleich. Wenn die In Bonn nicht so ein dämliches Gesetz gemacht hätten, hätten wir uns die ganze Sache sparen können.«

Sel-Generaldirektor Abtmeyer

»So ein dämliches Gesetz«

Zur Ausgabe
Artikel 18 / 80