Mehrwertsteuer – diese Kuriositäten gibt es

Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich hat sich der Begriff Mehrwertsteuer durchgesetzt) berechnet sich prozentual am Entgelt, das für die Leistung (Produkt oder Dienstleistung) eines Unternehmens fällig ist. Die Umsatzsteuer ist die wichtigste Einnahmequelle des Staates und betrifft alle Personen, die jemals etwas gekauft haben. Im Gegensatz zur Einkommensteuer zahlen diese Steuer auch Personen, die kein zu versteuerndes Einkommen haben — denn auch wer sich vom ersten Taschengeld ein Eis kauft, zahlt darauf Umsatzsteuer.
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Dieser Mehrwertsteuersatz gilt in Deutschland
In Deutschland gibt es viele verschiedene Steuersätze. Die Steuersätze sind grundsätzlich in § 12 UStG geregelt.
Die zwei bekanntesten Mehrwertsteuersätze sind der Regelsatz von 19 % und der ermäßigte Satz von 7 %. Der ermäßigte Satz gilt vor allem für Güter des täglichen Bedarfs und wurde eingeführt, um für mehr soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Aber was gilt als Gut des täglichen Bedarfs? Hier wird es bisweilen sehr kurios. Wir haben in diesem Artikel einige absurde Mehrwertsteuerregelungen zusammengetragen.
Daneben gibt es unter anderem noch den Nullsteuersatz beispielsweise für die Installation von PV-Anlagen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (§ 12 Abs. 3 UStG), und der Steuersatz 5,5 % gilt für Land- und Forstwirtschaft in Deutschland.
Welche Mehrwertsteuer gilt wofür?
Mehrwertsteuer auf Speisen und Getränke
Eigentlich könnte es ganz einfach sein: Butter und Brot, Obst und Gemüse zählen zum täglichen Bedarf. Das könnte man für alle Lebensmittel annehmen, aber so einfach ist es dann eben doch nicht. Getränke zum Beispiel gehören nicht dazu.
Beispiele: Mehrwertsteuer auf Lebensmittel Auf einen Apfel also fallen 7 % MwSt. an, auf Apfelsaft aber 19 %. Wasser hingegen zählt zum täglichen Bedarf und fällt unter den ermäßigten Satz – außer es kommt mit Kohlensäure versetzt aus der Flasche. Also: Leitungswasser 7 %, Mineralwasser 19 %.
Und auch Kaffee fällt – was ein Glück – unter die Grundnahrungsmittel mit 7 % Umsatzsteuer. Aber auch hier kommt es auf die Vorliebe und Zubereitung an: Auf Kaffeebohnen und -pulver fallen 7 % an, auf Instantpulver 19 % und auch wer eine fertig aufgebrühte Tasse im Café genießt, bezahlt 19 %. Auch Kuhmilch gilt als Grundnahrungsmittel und wird deshalb mit 7 % besteuert, hingegen Hafer- und Sojamilch als pflanzliche Alternative mit dem Regelsteuersatz von 19 %.
Alkoholische Getränke werden ebenfalls mit 19 % besteuert. Wer es besonders prickelnd mag, zahlt auf Sekt und Co. übrigens auch noch die zu Kaiserzeiten eingeführte Schaumweinsteuer.
Und wenn wir schon bei ein bisschen Luxus sind: wer zum Schampus einen Hummer oder Kaviar möchte, zahlt darauf 19 %. Gleiches gilt für Langusten, nicht aber für Krabben. Trüffel hingegen sind steuerlich begünstigt, sie fallen wie andere Pilze unter die 7 %. Auch Kartoffeln gehören zu den Grundnahrungsmitteln, Süßkartoffeln aber nicht.
Von Gewürzen fangen wir gar nicht an – hier hängt der Umsatzsteuersatz davon ab, ob sie frisch, getrocknet oder in einer Gewürzmischung verarbeitet sind.
Lässt man Essen zubereiten und isst im Restaurant, zählt das als Dienstleistung und es fallen grundsätzlich 19 % an – auch wenn es sich um einen Fastfood-Burger handelt. Essen, das bestellt oder mitgenommen und zuhause verzehrt wird, wird mit 7 % versteuert.
Seit dem 01. Januar 2026 gilt in der Gastronomie wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf Speisen – die Bundesregierung hält somit weiterhin an der im Koalitionsvertrag verabredeten Senkung des Umsatzsteuersatzes fest.
Umsatzsteuer auf Transportmittel
Der öffentliche Nahverkehr zählt ebenfalls zum täglichen Bedarf - wenn die Strecke nicht weiter als 50 km ist. Bahn- und Taxifahrten, die weiter sind als 50 km, werden mit dem Regelsatz besteuert. Fahren Sie allerdings mit dem Skilift, müssen Sie sich keine Sorgen machen: hier gilt immer der ermäßigte Steuersatz.
Steuersätze für Blumen, Haustiere und Windeln
Ähnlich wie bei Gewürzen, ist es bei Blumenschmuck: Sind die Schnittblumen frisch, sind nur 7 % fällig, ein Adventskranz aus frischen Bestandteilen ist vergleichbar mit Schnittblumen – überwiegen hingegen getrocknete Bestandteile, fallen 19 % an. Besonders beim nächsten Punkt sollte man die Sinnhaftigkeit nicht hinterfragen, denn während Schnittblumen und Trüffel zum täglichen Bedarf gehören, fallen Windeln aus dem Raster: hier sind 19 % Umsatzsteuer angesetzt.
Unser Highlight: Während auf Pferde aller Art 7 % Mehrwertsteuer entfallen, sind es bei Eseln 19 %. Handelt es sich um eine Kreuzung aus Pferd und Esel, also ein Maultier oder einen Maulesel, sind es nur 7 %.
Ermäßigter Steuersatz für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
Hier schlagen die Sammlerherzen höher: Seit dem 1. Januar 2025 gilt für den Verkauf von Kunstgegenständen und Sammlerstücken wieder in allen Situationen der ermäßigte Steuersatz von 7 % (anstelle von 19 %). Dieser Zustand war bereits bis zum 31. Dezember 2013 so. Zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2024 war der ermäßigte Steuersatz für diese Artikel nicht anwendbar, außer in Sonderfällen wie bei Einfuhren oder Verkäufen durch den:die Künstler:in oder den Erben. Durch Änderungen auf EU-Ebene wird ab 2025 der ermäßigte Steuersatz wieder generell für diese Wirtschaftsgüter anwendbar, auch für gewerbliche Händler:innen und Galerist:innen.
Künstler:innen jubeln, Galerien strahlenDie Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz für Kunstgegenstände und Sammlerstücke stärkt den deutschen Kunstmarkt und macht ihn international konkurrenzfähiger. Diese Maßnahme fördert nicht nur die Präsentations- und Vermarktungsmöglichkeiten für Künstler:innen, sondern unterstützt auch freie Kulturorte wie Galerien. Zudem macht die Steuersenkung die Galerien attraktiver für Sammler:innen, insbesondere bietet sie zeitgenössischen Künstler:innen die Chance, in Zukunft höhere Einkünfte zu erzielen.
Ermäßigter Steuersatz für Photovoltaik
Für die Lieferung und Installation von bestimmten Photovoltaikanlagen und Solarmodulen (inklusive Komponenten und Stromspeicher) an den Betreiber einer Photovoltaikanlage gibt es einen zweiten ermäßigten Steuersatz: dieser beträgt 0 % (sog. Nullsteuersatz) und gilt seit 1.1.2023.
Besondere Steuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Für pauschalierende Landwirte gelten besondere Steuersätze:
- 5,5 % für die Lieferungen von forstwirtschaftlichen Erzeugnissen
- 7,8 % für übrige landwirtschaftliche Umsätze (z. B. Getreide, Vieh, Fleisch, Milch, Obst, Gemüse, Eier)
- 19 % für die Lieferung bestimmter Sägewerkserzeugnisse (die nicht in Anlage 2 zu § 12 Abs. 1 UStG genannt sind) und Getränke sowie Verzehrleistungen in Straußwirtschaften
Für pauschalierende Landwirte galt ein Umsatzsteuersatz von 9 %. Dieser wurde zum 06.12.2024 auf 8,4 % gesenkt. Zum 01.01.2025 erfolgte eine weitere Absenkung auf 7,8 %. Die Änderung kam mit dem Jahressteuergesetz 2024. Geregelt ist es in § 24 UStG.
Mehrwertsteuer-Ausnahmen und Steuerbefreiungen
Nicht alles wird in Deutschland besteuert – auch wenn es manchmal so wirkt. Bestimmte Leistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit (§ 4 UStG). Dazu gehören zum Beispiel:
- Gesundheits-, Sozial- und Bildungsdienstleistungen:ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Pflegedienste, aber auch Bildungsangebote wie Schul- und Hochschulunterricht.
- Kleinunternehmerregelung: Unternehmer können sich gemäß § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn ihr Umsatz unterhalb der festgelegten Schwelle bleibt.
- Privatverkäufe: beispielsweise auf Flohmärkten, sind in der Regel umsatzsteuerbefreit, solange keine Gewinnerzielungsabsicht und damit gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
Wer also glaubt, dass wirklich jede Leistung eine Umsatzsteuer enthält, irrt sich: Wichtige Bereiche wie Gesundheit und Bildung sollen durch die Steuerbefreiung bezahlbar bleiben.
Mehrwertsteuer im EU-Vergleich
Deutschland ist kein Sonderfall, denn in fast allen EU-Ländern gibt es mehrere Mehrwertsteuersätze – teilweise sogar mehrere unterschiedliche Sätze, da abhängig von der Produktgruppe. Im europäischen Vergleich fällt die deutsche Mehrwertsteuer gering aus:
- In Luxemburg gilt mit 17 % der niedrigste Regelsteuersatz.
- In Ungarn zahlen Verbraucher:innen stolze 27 %.
- In Deutschland liegt der Regelsteuersatz bei 19 %.
- Nur Malta (18 %) und Luxemburg (17 %) haben geringere Regel-Mehrwertsteuersätze.
| Land | Regulärer Satz | Ermäßigter Satz (ggf. mehrere) |
|---|---|---|
| Ungarn | 27 % | 18 %, 5 % |
| Finnland | 25,5 % | 10 %, 14 % |
| Kroatien | 25 % | 5 %, 13 % |
| Dänemark | 25 % | – (keine ermäßigten Sätze) |
| Schweden | 25 % | 12 %, 6 % |
| Estland | 24 % | 9 %, 13 % |
| Griechenland | 24 % | 13 %, 6 % |
| Slowakei | 23 % | 19 %, 5 % |
| Irland | 23 % | 13,5 %, 9 %, 4,8 % (super-reduziert) |
| Polen | 23 % | 8 %, 5 % |
| Portugal (Festland) | 23 % | 13 %, 6 % |
| Slowenien | 22 % | 9,5 %, 5 % |
| Italien | 22 % | 10 %, 5 %, 4 % (super-reduziert) |
| Rumänien | 21 % | 11 % |
| Belgien | 21 % | 6 %, 12 % |
| Lettland | 21 % | 12 %, 5 % |
| Litauen | 21 % | 9 %, 5 % |
| Niederlande | 21 % | 9 % |
| Spanien | 21 % | 10 %, 4 % (super-reduziert) |
| Frankreich | 20 % | 10 %, 5,5 %, 2,1 % (super-reduziert) |
| Österreich | 20 % | 10 %, 13 % |
| Deutschland | 19 % | 7 % |
| Zypern | 19 % | 5 %, 9 % |
| Malta | 18 % | 12 %, 7 %, 5 %, 0 % (definierte Fälle) |
| Luxemburg | 17 % | 8 %, 3 % (super), 14 % (Parktarif) |
Quellen:
- EU-Portal Your Europe („VAT rates applied in EU member countries“). European Union, geprüft: 27.08.2025
- Länderspezifische Aktualisierungen:
- Estland: Standard 24 % seit 01.07.2025; zusätzlich 13 %-Satz (u. a. Unterkunft) ab 2025. KPMGEurofast
- Finnland: Standard 25,5 % (seit 09/2024); Umstufungen zum 01.01.2025. vero.fi
- Malta: Offizielle FAQ bestätigen 12 %, 7 %, 5 % und 0 % als reduzierte/Null-Sätze. MTCA
- Rumänien: Standard 21 % und einheitlicher reduzierter Satz 11 % seit 01.08.2025 (Gesetz Nr. 141/2025). www.tpa-group.ro
- Spanien: Super-reduzierter Satz 4 % weiterhin aktiv (Behördenseite). Agencia Tributaria
- Slowakei: Anhebung auf 23 %/19 % ab 01.01.2025 (Finančná správa). financnasprava.sk
Kuriositäten gibt es übrigens grenzüberschreitend: Wer also im Ausland einkauft, sollte sich nicht wundern, wenn die Mehrwertsteuer einer völlig anderen Logik folgt.
Gibt es eigentlich ein Land ohne Mehrwertsteuer? Es ist sicherlich tröstlich zu wissen, dass auch andere EU-Länder ähnliche Mehrwertsteuer-Kuriositäten vorweisen können. Jedoch: Im kleinsten Staat der Welt, dem Stadtstaat Vatikanstadt, müssen Sie keine Mehrwertsteuer bezahlen!
Mehrwertsteuer und Online-Käufe
Für alle Einkäufe, die online getätigt werden, gilt: Die Mehrwertsteuer richtet sich nach dem Wohnsitz-Land der Kundin oder des Kunden. Bestellt also jemand in Deutschland bei einem EU-Shop, wird die deutsche Umsatzsteuer fällig. Bei Shops außerhalb der EU kommt zusätzlich zur Mehrwertsteuer oft noch Zoll dazu. Besonders spannend: Seit 2021 gilt die sogenannte OSS-Regelung (One-Stop-Shop), die für Händler:innen den grenzüberschreitenden Verkauf einfacher macht. Für Verbraucher:innen ändert sich aber nichts: Sie zahlen am Ende den deutschen Mehrwertsteuersatz.
Fazit zur Mehrwertsteuer
Wären da nicht die vielen Ausnahmen ließen sich die Umsatzsteuersätze folgendermaßen zusammenfassen: Auf erworbene Produkte oder Dienstleistungen wird grundsätzlich der Regelsteuersatz von 19 % erhoben. Der ermäßigte Steuersatz gilt für:
- Die meisten Nahrungsmittel und ein paar Getränke
- Die meisten landwirtschaftlichen Produkte
- Die meisten Bücher und Zeitschriften
- Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen (Theater, Konzerte, Museen)
- Fahrkarten des ÖPNV für Strecken bis 50 km
- Übernachtungen, Beherbergungen
Die Politik wollte die Mehrwertsteuer in den letzten Jahren immer wieder anpassen und vereinfachen, bisher ist allerdings nicht viel passiert und wir können uns bis heute wundern, warum Tierfutter zum täglichen Bedarf zählt, Babynahrung aber nicht. Man kann sich darüber ärgern oder amüsieren – wer sein Eselsteak mit Trüffeln im Skilift isst, spart dabei immerhin Steuern, solange er nur Leitungswasser trinkt.
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer in Deutschland
Der Regelsteuersatz liegt weiterhin bei 19 %, der ermäßigte Satz bei 7 %. Für bestimmte Photovoltaikanlagen gilt sogar ein Nullsteuersatz, also 0 % USt.
Viele Grundnahrungsmittel wie frisches Obst, Gemüse, Brot, Milchprodukte und Kaffee fallen in der Regel unter die 7 %. Fertiggerichte, Getränke oder Ersatzprodukte (z. B. Hafermilch) werden meist mit 19 % besteuert.
Die Unterscheidung wurde eingeführt, um Grundnahrungsmittel und wichtige Güter günstiger zu halten. Ziel ist eine Entlastung von Verbraucher:innen.
Seit 2025 gelten für Landwirte reduzierte Pauschalsätze (7,8 %). Außerdem wird für Kunstgegenstände wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 % angewendet.