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Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (�� 80 - 358)   
   13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (�� 174 - 184l)   
Gliederung
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� 177
Sexueller �bergriff; sexuelle N�tigung; Vergewaltigung

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen l�sst oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu f�nf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen l�sst oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

1. der T�ter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu �u�ern,
2. der T�ter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres k�rperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder �u�erung des Willens erheblich eingeschr�nkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
3. der T�ter ein �berraschungsmoment ausnutzt,
4. der T�ter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches �bel droht, oder
5. der T�ter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen �bel gen�tigt hat.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn die Unf�higkeit, einen Willen zu bilden oder zu �u�ern, auf einer Krankheit oder Behinderung des Opfers beruht.

(5) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der T�ter

1. gegen�ber dem Opfer Gewalt anwendet,
2. dem Opfer mit gegenw�rtiger Gefahr f�r Leib oder Leben droht oder
3. eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des T�ters schutzlos ausgeliefert ist.

(6) 1In besonders schweren F�llen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der T�ter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen l�sst oder �hnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen l�sst, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den K�rper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(7) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der T�ter

1. eine Waffe oder ein anderes gef�hrliches Werkzeug bei sich f�hrt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich f�hrt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu �berwinden, oder
3. das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitssch�digung bringt.

(8) Auf Freiheitsstrafe nicht unter f�nf Jahren ist zu erkennen, wenn der T�ter

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gef�hrliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat k�rperlich schwer misshandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(9) In minder schweren F�llen der Abs�tze 1 und 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren, in minder schweren F�llen der Abs�tze 4 und 5 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren F�llen der Abs�tze 7 und 8 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Zu unübersichtlich? Probieren Sie die Darstellungsvariante "Lesefreundlicher" (Einstellung oben )

Fassung aufgrund des F�nfzigsten Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 04.11.2016 (BGBl. I S. 2460), in Kraft getreten am 10.11.2016 Gesetzesbegr�ndung verf�gbar

Vorherige Gesetzesfassungen

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
10.11.2016
�nderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
F�nfzigstes Gesetz zur �nderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung04.11.2016BGBl. I S. 2460
� 174Sexueller Mi�brauch von Schutzbefohlenen � 174aSexueller Mi�brauch von Gefangenen, beh�rdlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbed�rftigen in Einrichtungen � 174bSexueller Mi�brauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung � 174cSexueller Mi�brauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs-
oder Betreuungs-
verh�ltnisses
� 175(weggefallen) � 176Sexueller Missbrauch von Kindern � 176aSexueller Missbrauch von Kindern ohne K�rperkontakt mit dem Kind � 176bVorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern � 176cSchwerer sexueller Missbrauch von Kindern � 176dSexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge � 176eVerbreitung und Besitz von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern � 177Sexueller �bergriff; sexuelle N�tigung; Vergewaltigung � 178Sexueller �bergriff, sexuelle N�tigung und Vergewaltigung mit Todesfolge � 179(weggefallen) � 180F�rderung sexueller Handlungen Minderj�hriger � 180aAusbeutung von Prostituierten � 180b(weggefallen) � 181(weggefallen) � 181aZuh�lterei � 181bF�hrungsaufsicht � 181c(weggefallen) � 182Sexueller Mi�brauch von Jugendlichen � 183Exhibitionistische Handlungen � 183aErregung �ffentlichen �rgernisses � 184Verbreitung pornographischer Inhalte � 184aVerbreitung gewalt- oder tierpornographischer Inhalte � 184bVerbreitung, Erwerb und Besitz kinder-
pornographischer Inhalte
� 184cVerbreitung, Erwerb und Besitz jugend-
pornographischer Inhalte
� 184d(weggefallen) � 184eVeranstaltung und Besuch kinder-
und jugend-
pornographischer Darbietungen
� 184fAus�bung der verbotenen Prostitution � 184gJugendgef�hrdende Prostitution � 184hBegriffsbestimmungen � 184iSexuelle Bel�stigung � 184jStraftaten aus Gruppen � 184kVerletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen � 184lInverkehrbringen, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild
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Rechtsprechung zu � 177 StGB

3.230 Entscheidungen zu � 177 StGB in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 3.230 Entscheidungen

Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf � 177 StGB

01.07.1997Dreiunddrei�igstes Strafrechts�nderungsgesetz - �� 177 bis 179 StGB (33. Str�ndG)BGBl. I S. 1607

� 177 StGB in Nachschlagewerken

Querverweise

Auf � 177 StGB verweisen folgende Vorschriften:

    Strafgesetzbuch (StGB) 
      Allgemeiner Teil
        Das Strafgesetz
          Geltungsbereich
            5 (Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug)
        Rechtsfolgen der Tat
          Ma�regeln der Besserung und Sicherung
            Freiheitsentziehende Ma�regeln
              66 (Unterbringung in der Sicherungsverwahrung)
        Verj�hrung
          Verfolgungsverj�hrung
            78b (Ruhen)
     
      Besonderer Teil
        Straftaten gegen die �ffentliche Ordnung
          126 (St�rung des �ffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten)
        Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
          178 (Sexueller �bergriff, sexuelle N�tigung und Vergewaltigung mit Todesfolge)
          181b (F�hrungsaufsicht)
          184j (Straftaten aus Gruppen)
        Straftaten gegen das Leben
          218a (Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs)
    Jugendgerichtsgesetz (JGG) 
      Jugendliche
        2. Hauptst�ck - Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren
          Jugendstrafverfahren
            Ausschlu� von Vorschriften des allgemeinen Verfahrensrechts
              80 (Privatklage und Nebenklage)
        4. Hauptst�ck - Beseitigung des Strafmakels
          97 (Beseitigung des Strafmakels durch Richterspruch)
          100 (Beseitigung des Strafmakels nach Erla� einer Strafe oder eines Strafrestes)
    Strafproze�ordnung (StPO) 
      Allgemeine Vorschriften
        Zeugen
          53 (Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnistr�ger)
          58a (Aufzeichnung der Vernehmung in Bild und Ton)
        Ermittlungsma�nahmen
          100a (Telekommunikations�berwachung)
          100b (Online-Durchsuchung)
          100g (Erhebung von Verkehrsdaten)
        Verhaftung und vorl�ufige Festnahme
          112a (Haftgrund der Wiederholungsgefahr)
     
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Hauptverhandlung
          255a (Vorf�hrung einer aufgezeichneten Zeugenvernehmung)
     
      Beteiligung des Verletzten am Verfahren
        Nebenklage
          395 (Befugnis zum Anschluss als Nebenkl�ger)
          397a (Bestellung eines Beistands; Prozesskostenhilfe)
    Bundeszentralregistergesetz (BZRG) 
      Das Zentralregister
        Inhalt und F�hrung des Registers
          24 (Entfernung von Eintragungen)
        Auskunft aus dem Register
          1. - F�hrungszeugnis
            32 (Inhalt des F�hrungszeugnisses)
            34 (L�nge der Frist)
          2. - Unbeschr�nkte Auskunft aus dem Register
            41 (Umfang der Auskunft)
        Tilgung
          46 (L�nge der Tilgungsfrist)
     
      �bergangs- und Schlu�vorschriften
        69 (�bergangsvorschriften)
    Aufenthaltsgesetz (AufenthG) 
      Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
        Aufenthalt aus famili�ren Gr�nden
          36a (Familiennachzug zu subsidi�r Schutzberechtigten)
     
      Beendigung des Aufenthalts
        Begr�ndung der Ausreisepflicht
          54 (Ausweisungsinteresse)
        Durchsetzung der Ausreisepflicht
          60 (Verbot der Abschiebung)
    Asylgesetz (AsylG) 
      Allgemeine Bestimmungen
        8 (�bermittlung personenbezogener Daten)
     
      Unterbringung und Verteilung
        44 (Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen; Aufnahmeeinrichtungen zur Durchf�hrung von Verfahren bei Sekund�rmigration)

Redaktionelle Querverweise zu � 177 StGB:

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