Strafproze�ordnung
| 2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (�� 151 - 295) |
| 1. Abschnitt - �ffentliche Klage (�� 151 - 157) |
(1) 1Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des f�r die Er�ffnung des Hauptverfahrens zust�ndigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des T�ters als gering anzusehen w�re und kein �ffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. 2Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestma� erh�hten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
(2) 1Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht in jeder Lage des Verfahrens unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Verfahren einstellen. 2Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in � 205 angef�hrten Gr�nden nicht durchgef�hrt werden kann oder in den F�llen des � 231 Abs. 2 und der �� 232 und 233 in seiner Abwesenheit durchgef�hrt wird. 3Die Entscheidung ergeht durch Beschlu�. 4Der Beschlu� ist nicht anfechtbar.
strafgesetzbuch � 154Teileinstellung bei mehreren Taten � 154aBeschr�nkung der Verfolgung � 154bAbsehen von der Verfolgung bei Auslieferung und Ausweisung � 154cAbsehen von der Verfolgung des Opfers einer N�tigung oder Erpressung � 154dVerfolgung bei zivil-
oder verwaltungs-
rechtlicher Vorfrage � 154eAbsehen von der Verfolgung bei falscher Verd�chtigung oder Beleidigung � 154fEinstellung des Verfahrens bei vor�bergehenden Hindernissen � 155Umfang der gerichtlichen Untersuchung und Entscheidung � 155aT�ter-
Opfer-
Ausgleich � 155bDurchf�hrung des T�ter-
Opfer-
Ausgleichs � 156Anklager�cknahme � 157Bezeichnung als Angeschuldigter oder Angeklagter
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Rechtsprechung zu � 153 StPO
2.953 Entscheidungen zu � 153 StPO in unserer Datenbank:
- BayObLG, 09.01.2024 - 202 StRR 98/23
Anfechtbarkeit eines Einstellungsbeschlusses nach � 153 Abs. 2 StPO
- BGH, 11.03.2020 - 4 StR 307/19
Absehen von der Verfolgung bei Geringf�gigkeit (kein Strafklageverbrauch bei ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2026 - 3 B 1.26
Ausweisung; Ausweisungsinteresse; besonders schwerwiegend; Straftat gegen das ...
- OLG Hamm, 10.03.2022 - 4 RVs 2/22
Behinderung eines Rettungsdienstes
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2026 - 2 M 38/26
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Ausweisungsinteresse - Ausl�nderrecht
- VGH Bayern, 21.11.2022 - 19 ZB 22.1612
Ausweisung wegen unerlaubter Einreise bzw. unerlaubten Aufenthalts rechtm��ig
- OVG Sachsen, 15.06.2026 - 3 B 322/25
Zust�ndigkeit; Verlegung des Wohnsitzes w�hrend des Widerspruchsverfahrens �ber ...
- OVG Saarland, 12.01.2026 - 1 A 51/25
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Unzuverl�ssigkeit
- BGH, 15.03.2023 - 2 StR 217/22
Beweisw�rdigung (Zweifelssatz: einzelnes Indiz); Rechtsbeugung (objektiver ...
- BVerfG, 27.07.2020 - 2 BvR 2132/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung ...
� 153 StPO in Nachschlagewerken
- � 153 StPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Opportunit�tsprinzip
Querverweise
Auf � 153 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafproze�ordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- �ffentliche Klage
- � 153a (Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen)
- Vorbereitung der �ffentlichen Klage
- � 172 (Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Nebenklage
- � 396 (Anschlusserkl�rung; Entscheidung �ber die Befugnis zum Anschluss)
- Abgabenordnung (AO)
- Straf- und Bu�geldvorschriften, Straf- und Bu�geldverfahren
- Strafverfahren
- Allgemeine Vorschriften
- � 391 (Zust�ndiges Gericht)
- Wirtschaftspr�ferordnung (WPO)
- Berufsgerichtsbarkeit
- Verfahrensvorschriften
- 1. - Allgemeines
- � 82b (Akteneinsicht; Beteiligung der Wirtschaftspr�ferkammer und der Abschlusspr�feraufsichtsstelle)
Redaktionelle Querverweise zu � 153 StPO:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Sprachgebrauch
- � 12 I (Verbrechen und Vergehen)
- Gesetz �ber die Entsch�digung f�r Strafverfolgungsma�nahmen (StrEG)
- � 3 (Entsch�digung bei Einstellung nach Ermessensvorschrift) (zu �� 153 ff)
- Einf�hrungsgesetz GVG (EGGVG)
- Verfahrens�berschreitende Mitteilungen von Amts wegen
- � 14 II