Zivilprozessordnung
| Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (�� 1 - 252) |
| Abschnitt 3 - Verfahren (�� 128 - 252) |
| Titel 3 - Ladungen, Termine und Fristen (�� 214 - 229) |
(1) 1Aus erheblichen Gr�nden kann ein Termin aufgehoben oder verlegt sowie eine Verhandlung vertagt werden. 2Erhebliche Gr�nde sind insbesondere nicht
3Von einer Termins�nderung soll abgesehen werden, wenn sich der Termin f�r eine Durchf�hrung als Videoverhandlung nach � 128a oder als Beweisaufnahme nach � 284 Absatz 2 eignet und die erheblichen Gr�nde nach Satz 1 dadurch entfallen.
(2) Die erheblichen Gr�nde sind auf Verlangen des Vorsitzenden, f�r eine Vertagung auf Verlangen des Gerichts glaubhaft zu machen.
(3) 1Ein f�r die Zeit vom 1. Juli bis 31. August bestimmter Termin, mit Ausnahme eines Termins zur Verk�ndung einer Entscheidung, ist auf Antrag innerhalb einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung zu verlegen. 2Dies gilt nicht f�r
| 1. | Arrestsachen oder die eine einstweilige Verf�gung oder einstweilige Anordnung betreffenden Sachen, | |
| 2. | Streitigkeiten wegen �berlassung, Benutzung, R�umung oder Herausgabe von R�umen oder wegen Fortsetzung des Mietverh�ltnisses �ber Wohnraum auf Grund der �� 574 bis 574b des B�rgerlichen Gesetzbuchs, | |
| 3. | (weggefallen) | |
| 4. | Wechsel- oder Scheckprozesse, | |
| 5. | Bausachen, wenn �ber die Fortsetzung eines angefangenen Baues gestritten wird, | |
| 6. | Streitigkeiten wegen �berlassung oder Herausgabe einer Sache an eine Person, bei der die Sache nicht der Pf�ndung unterworfen ist, | |
| 7. | Zwangsvollstreckungsverfahren oder | |
| 8. | Verfahren der Vollstreckbarerkl�rung oder zur Vornahme richterlicher Handlungen im Schiedsverfahren; |
dabei gen�gt es, wenn nur einer von mehreren Anspr�chen die Voraussetzungen erf�llt. 3Wenn das Verfahren besonderer Beschleunigung bedarf, ist dem Verlegungsantrag nicht zu entsprechen.
(4) Ein Antrag auf Terminsverlegung soll eine �u�erung dazu enthalten, ob gegen die Durchf�hrung einer Videoverhandlung (� 128a) Bedenken bestehen.
(5) 1�ber die Aufhebung sowie Verlegung eines Termins entscheidet der Vorsitzende ohne m�ndliche Verhandlung; �ber die Vertagung einer Verhandlung entscheidet das Gericht. 2Die Entscheidung ist kurz zu begr�nden. 3Sie ist unanfechtbar.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur F�rderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.07.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 19.07.2024 | Gesetz zur F�rderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten | 15.07.2024 | |
| 01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 | |
| 01.09.2001 | Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) | 19.06.2001 |
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Rechtsprechung zu � 227 ZPO
3.584 Entscheidungen zu � 227 ZPO in unserer Datenbank:
- BSG, 10.06.2026 - B 6a KR 9/25 B
- VGH Baden-W�rttemberg, 11.05.2026 - A 13 S 305/26
Termins�nderung von Amts wegen; Postulationsf�higkeit; Auslegung des ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2026 - 4 LB 349/25
Antrag auf Terminsverlegung; Arbeitsunf�higkeitsbescheinigung; keine �u�erung zur ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2026 - 4 LZ 349/25
Antrag auf Terminsverlegung; Arbeitsunf�higkeitsbescheinigung; keine �u�erung zur ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.03.2026 - 4 LZ 349/25
- BFH, 19.01.2026 - V B 56/24
Wiedereinsetzung aufgrund fehlender Verf�gbarkeit des beSt
- LSG Bayern, 16.04.2026 - L 2 SB 140/20
Zustellung im Ausland, Zustellungsbevollm�chtigter, rechtliches Geh�r, ...
- BGH, 25.06.2026 - VII ZR 150/25
S�umnis trotz Urlaubs?
- BGH, 21.04.2022 - I ZB 36/21
Schiedsverfahren: Verletzung des rechtlichen Geh�rs bei fehlerhafter Ablehnung ...
- LSG Hessen, 27.03.2026 - L 9 AS 275/24
SGB II
- LSG Bayern, 20.05.2026 - L 5 KR 96/23
Ausstellung und Aush�ndigung einer elektronischen Gesundheitskarte trotz Ruhen ...
Querverweise
Auf � 227 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens
- � 251a (S�umnis beider Parteien; Entscheidung nach Lage der Akten)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Verfahren vor den Gerichten f�r Arbeitssachen
- Urteilsverfahren
- Erster Rechtszug
- � 46 (Grundsatz)
- Insolvenzordnung (InsO)
- Allgemeine Vorschriften
- � 5 (Verfahrensgrunds�tze)
- Patentgesetz (PatG)
- Verfahren vor dem Patentgericht
- 3. - Gemeinsame Vorschriften
- � 99
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr�nkungen (GWB)
- Vergabe von �ffentlichen Auftr�gen und Konzessionen
- Nachpr�fungsverfahren
- Sofortige Beschwerde
- � 175 (Verfahrensvorschriften)
- Gesetz �ber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Allgemeiner Teil
- Verfahren im ersten Rechtszug
- � 32 (Termin)
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften
- � 113 (Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung)
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- � 91
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- � 110
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Sonstige Vorschriften
- Verfahren vor den Kammern (Senaten) f�r Baulandsachen
- � 221 (Allgemeine Verfahrensvorschriften)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- � 102 [Ladung zur m�ndlichen Verhandlung; Sitzungen au�erhalb des Gerichtssitzes]
Redaktionelle Querverweise zu � 227 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Prozesskosten
- � 95 (Kosten bei S�umnis oder Verschulden)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Vers�umnisurteil
- �� 330 ff. (Vers�umnisurteil gegen den Kl�ger) (zu � 227 I 2 Nr. 1)