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Amtsgericht Stuttgart

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Das Gebäude des Amtsgerichtes Stuttgart, in dem auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg untergebracht ist (2008)

Das Amtsgericht Stuttgart ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist neben dem Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt eines von zwei Amtsgerichten der Stadt Stuttgart und eines von elf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Stuttgart. Es ist für Antragssteller aus ganz Baden-Württemberg das zuständige Mahngericht.

Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Stuttgart (blau) nach Stadtbezirken

Gerichtsbezirk und -sitz

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Gerichtssitz ist Stuttgart.

Der Gerichtsbezirk umfasst die Stadtbezirke Stuttgart-Mitte, -Nord, -Ost, -Süd, -West, -Botnang, -Hedelfingen, -Wangen, -Sillenbuch, -Birkach, -Plieningen, -Degerloch, -Möhringen und -Vaihingen. Für die Stadtbezirke Stuttgart-Bad Cannstatt und im Norden des Stadtgebiets ist das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zuständig.[1]

Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Hauffstraße 5 in 70190 Stuttgart. Es wurde im Rahmen der Zusammenlegung mehrerer Gerichtsabteilungen neu erbaut und im Jahr 1991 bezogen. In ihm ist auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg untergebracht.

Übergeordnete Gerichte

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Das Gericht ist eines vom fünf Präsidialamtsgerichten im Land Baden-Württemberg; nächsthöhere Instanz ist das Landgericht Stuttgart bzw. das Oberlandesgericht Stuttgart.

Im Königreich Württemberg wurde 1819 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung umgesetzt und in jedem Oberamt ein Oberamtsgericht gebildet. Entsprechend war Stuttgart Sitz des Oberamtes Stuttgart-Stadt für die Verwaltung und des Oberamtsgerichtes Stuttgart-Stadt für die Rechtsprechung. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden 1879 reichsweit Amtsgerichte gebildet. Das Oberamtsgericht Stuttgart-Stadt wurde aufgehoben und das Amtsgericht Stuttgart-Stadt neu gebildet. Es war dem Landgericht Stuttgart zugeordnet. Im Jahr 1880 hatte es 107.273 Gerichtseingesessene und zwölf Richterstellen.[2]

Nachdem zum 1. Oktober 1923 das Oberamt Cannstatt aufgelöst worden war und Cannstatt Teil von Stuttgart geworden war, wurden 1924 das Amtsgericht Stuttgart und das Amtsgericht Cannstatt neu strukturiert. Daraus entstand das heutige Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt und das heutige Amtsgericht Stuttgart (auch: Stuttgart I).[3]

Einzelnachweise

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  1. Zuständigkeit des Amtsgerichts. 2. Dezember 2004, abgerufen am 28. August 2020.
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 468, Digitalisat.
  3. Geschichte des Amtsgerichts Stuttgart

Koordinaten: 48° 47′ 13,2″ N,  11′ 25,3″ O