Demeter geht weiter als der EU-Standard für Bio-Lebensmittel. Während das Bio-Siegel das Mindestmaß setzt, leistet die Biodynamische Wirtschaftsweise erheblich mehr. Mindestens 10 % der Betriebsfläche sind ausschließlich dem Erhalt von Artenvielfalt gewidmet. Tiere sind integraler Bestandteil des Hofkreislaufs und halten mit ihrem Mist den Boden fruchtbar, auf dem Pflanzen – oft aus eigener Züchtung – wachsen. Mit handwerklichem Können und wenigen Zusatzstoffen bleibt der natürliche Geschmack der Lebensmittel erhalten. Konsequent vom Samenkorn bis ins Ladenregal – das ist einzigartige Demeter-Qualität.
Obligatorische Tierhaltung für landwirtschaftliche Betriebe bzw. eine Kooperation mit Austausch von Futter und Mist für Gemüse-, Obst- und Weinbaubetriebe.
100 Prozent des Futters müssen Bio-Futter sein, mind. 70 Prozent davon in Demeter-Qualität und mindestens 50 Prozent des Futters müssen vom eigenen Hof oder aus einer Betriebskooperation stammen.
Tiere werden in ihrer Ganzheit belassen und wesensgerecht gehalten. Die Kühe behalten ihre Hörner.
Einsatz Biologisch-Dynamischer Präparate aus Kräutern, Mineralien und Kuhmist.
Eigene Sorten und eigene Züchtungsarbeit in den Bereichen von Getreide und Gemüse sowie Rindern und Geflügel.
Nur wenige, absolut notwendige Zusatz- und Prozesshilfsstoffe sind in der Verarbeitung erlaubt.
Gemeinschaftsgetragene Entscheidungen und stetige Weiterentwicklung der Biologisch-Dynamischen Wirtschaftsweise zusammen mit Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel, Züchtung und Forschung, Verbraucher*innen.
Bio ist in der EU der höchste gesetzliche Standard für die nachhaltige Produktion von Lebensmitteln und wird durch die EU-Ökoverordnung geregelt. Unsere Verbandsrichtlinien gehen noch über den EU-Bio-Standard hinaus. So sorgt der Biologisch-Dynamische Landbau unter anderem dafür, dass die Humusschicht kontinuierlich wächst. Das beweisen unabhängige Forschungsarbeiten, die über 40 Jahre die Unterschiede zwischen konventioneller, biologisch-organischer und biologisch-dynamischer Kultur untersucht haben. In Zeiten des Klimawandels eine wichtige Erkenntnis, denn im Humus werden große Mengen Kohlendioxid gebunden. Das wirkt dem Treibhauseffekt entgegen.
Die folgende Gegenüberstellung ist lediglich ein Auszug aus den Richtlinien. Die vollständigen Richtlinien können Sie hier einsehen. Demeter Deutschland ist Teil einer internationalen Gemeinschaft. Die Richtlinien unseres Dachverbandes Biodynamic Federation – Demeter International regeln dabei die Mindestanforderungen an die Erzeugung und Verarbeitung von allen Demeter-Produkten. Die jeweiligen Landesverbände können in ihren Richtlinien aber noch über die internationale Richtlinie hinausgehen.
Teilumstellung zulässig
Biologische und konventionelle Bewirtschaftung auf einem Betrieb möglich.
Nur Gesamtbetriebsumstellung erlaubt.
Ausschließlich biologisch-dynamische Bewirtschaftung für den gesamten Betrieb.
Vom Betriebsleiter darf nicht gleichzeitig ein anderer landwirtschaftlicher Betrieb konventionell bewirtschaftet werden. Wenn Ehe-/Lebenspartner, Kinder o. Eltern des Betriebsleiters einen anderen konventionellen Betrieb führen, ist dies nur unter best. Auflagen gestattet.
Der gesamte Betrieb wird als Organismus betrachtet. Alle Betriebsteile müssen gemäß den Demeter-Richtlinien bewirtschaftet werden, so werden Verwechslungen und Vermischungen von konventionellen mit Demeter-Produkten vermieden, ebenso die irrtümlichen Verwendungen von nicht zugelassenen Betriebsmitteln. Es wird auch verhindert, dass die für Demeter-Produkte besonders rentablen Betriebszweige nach Demeter bewirtschaftet werden und der Rest konventionell.
Der ökologische Landbau erbringt als Gesamtsystem Biodiversitätsleistungen.
10 % Biodiversitätsflächen auf allen Betrieben, maßgeschneidert für verschiedene Lebensraumtypen.
Demeter-Betriebe leisten bereits durch ihre biologisch-dynamische Wirtschaftsweise wichtige Beiträge zum Schutz der Biodiversität. Darüber hinaus erbringt jeder Betrieb zusätzliche Leistungen, indem 10 % der Betriebsfläche als Biodiversitätsfläche gepflegt wird.
Eingesetzte externe Betriebsmittel müssen so sparsam wie möglich und wann immer verfügbar aus ökologischer Produktion stammen. Teilweise wird dies Anhand von Datenbanken überprüft, teilweise ist dies eine Selbstverpflichtung.
Eingesetzte externe Betriebsmittel müssen so sparsam wie möglich und wann immer verfügbar aus Demeter-Produktion stammen. Teilweise wird dies Anhand von Datenbanken und/oder in der Kontrolle überprüft, teiweilse ist dies eine Selbstverpflichtung. Für viele Arten von Betriebsmitteln pflegt der Demeter e. V. eine eigene Betriebsmittelliste.
Es gilt das Grundprinzip der weitestgehend geschlossenen Kreisläufe. Daher sind externe Betriebsmittel sparsam einzusetzen und sollten wenn möglich von anderen Demeter-Betrieben stammen.
Mindestens einmal pro Jahr nach EU-Öko-VO durch eine unabhängige Kontrollstelle. Zusätzliche Stichprobenkontrollen möglich.
Mindestens einmal pro Jahr nach EU-Öko-VO und risikoorientiert nach Verbandsrichtlinien durch eine unabhängige Kontrollstelle. Zusätzliche Stichprobenkontrollen möglich.
Zusätzlich jährliches Betriebs-Entwicklungsgespräch vorgeschrieben.
Der Dialog mit und unter den Landwirten ist maßgeblich für eine individuelle und auch gemeinsame Weiterentwicklung der biologisch-dynamischen Landwirtschaftsweise.
Keine mineralischen Stickstoffdünger, quantitative und qualitative Begrenzung der Wirtschaftsdünger und der übrigen Dünger.
Über die Anforderungen der Öko-Verordnung hinaus: stärkere quantitative und qualitative Begrenzung der Wirtschaftsdünger, stärkere quantitative und qualitative Begrenzung der übrigen Dünger.
Nach biodynamischen Düngeverständnis wird der Boden gedüngt, um die Pflanze zu ernähren. Direkte Ernährung der Pflanze erfolgt nur in spezifischen Bedarfssituationen und zur Anfangsdüngung, um aktive Nährstoffmobilisierung durch die Pflanze zu fördern. Daher sind schnellwirksame organische Handelsdünger, Gülle und Jauche gegenüber der Öko-Verordnung begrenzt. Eigene Düngekreisläufe werden durch die verpflichtende Tierhaltung und die Begrenzung der Zukaufsmenge gefördert.
Unbegrenzte Gesamtstickstoffmenge
Nur der Anteil von Dünger aus der Tierhaltung (=Wirtschaftsdünger) ist begrenzt auf max. 170 kg N pro ha und Jahr.
Keine speziellen Regelungen für Gartenbau und Sonderkulturen.
Maximaler Stickstoffeintrag/Düngermenge aus allen eingesetzten Düngern von 112 kg N pro Hektar und Jahr.
Spezielle Regelungen für:
Ein möglichst großer Teil des benötigten Stickstoffs soll im Sinne der Kreislaufwirtschaft aus dem eigenen Betrieb stammen. Die Verwendung hoher Mengen an Stickstoffdünger vergrößert die Gefahr der Nährstoffauswaschung ins Grundwasser und der Lachgas-Emission in die Luft. Die Begrenzung gibt Anreiz, mit dem knappen Gut Stickstoff sorgsam umzugehen und Verluste zu vermeiden. Hohe Stickstoffgaben steigern zwar in einem gewissen Rahmen die Erntemenge, können die Pflanzen aber anfälliger für Krankheiten machen und zur Nitratanreicherung z. B. in Salaten führen.
Gülle, Jauche und Geflügelkot aus konventioneller Tierhaltung sind als Dünger zulässig. Jedoch dürfen sie nicht aus industrieller Tierhaltung stammen (ältere Definition v. a. Betriebe mit mehr als 2,5 GV pro Hektar).
Verwendung von konventionellem Dünger (ist mengenmäßig stark eingeschränkt s. o. und) nur in Form von Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdemist möglich. Gülle, Jauche und Geflügelkot aus konventioneller Tierhaltung sind als Dünger nicht zulässig.
Festmist ist in besonderem Maße geeignet, Bodenfruchtbarkeit und eine stabile Bodenstruktur aufzubauen, daher ist er aus konventioneller Landwirtschaft in gewissem Umfang auch für Demeter-Betriebe zugelassen, sofern er aus nicht-industrieller Tierhaltung stammt. Durch das Verbot der Verwendung von jeglicher Gülle sowie Geflügelkot aus konventioneller Tierhaltung wird der Eintrag von Schadstoffen wie Schwermetallen und Medikamentenrückständen vermindert.
Der Zukauf ist nicht limitiert. Grundsätzlich gilt aber, dass zugekaufte Düngemittel nur im erforderlichen Maße zu verwenden sind. Die zulässigen Düngemittel sind detailliert in einem Anhang aufgeführt.
Auch konventionelle Verarbeitungs-Nebenprodukte wie Blut-, Fleisch- und Knochenmehle sind zugelassen.
Festgelegte maximale Anteile von zugekauften organischen Handelsdüngern (von 112 kg N dürfen nur max. 40 kg N pro Hektar bzw. im Gartenbau max. 80 kg N pro Hektar zugekauft werden).
Blut-, Fleisch- und Knochenmehl sind verboten.
Ein möglichst großer Teil des benötigten Stickstoffs soll im Sinne der Kreislaufwirtschaft aus dem eigenen Betrieb stammen. Organische Handelsdünger sollen lediglich als Ergänzung zu den Wirtschaftsdüngern verwendet werden, da sie i. d. R. direkt die Pflanze düngen und weniger dem Bodenaufbau dienen.
Grüngutkompost und kompostiertes oder fermentiertes Gemisch aus getrennt gesammelten Haushaltsabfällen (= Biogut) ist erlaubt.
Nur Grüngutkompost erlaubt.
Mit der Nutzung von Biotonnen-Material geht das Risiko einer Schadstoffeintrags einher (u. a. auch Plastikpartikel).
Zugekaufte konventionelle Biogasgärreste pflanzlichen und tierischen Ursprungs dürfen bis zu 170 kg N/ha ausgebracht werden. Jedoch dürfen sie nicht aus industrieller Tierhaltung stammen (per Definition Betriebe mit mehr als 2,5 GV pro Hektar).
Zugekaufte konventionelle Biogasgärreste sind ausgeschlossen. Werden Biogasanlagen auf Demeter-Betrieben betrieben oder werden aus Biogasanlagen Gärreste zugekauft, so müssen diese Anlagen zu 100 % mit ökologischen Substraten betrieben werden.
Mit der Nutzung von Biogas soll neben der Energiegewinnung auch die Gesunderhaltung der Böden und Landschaft gefördert werden, daher ist jeglicher konventioneller Anbau (v. a. Mais) für Energiezwecke ausgeschlossen.
Die Fruchtfolge muss mit Ausnahme von mehrjährigem Futterbau Leguminosen und andere Gründungspflanzen enthalten.
Im Gewächshaus und bei Dauerkulturen Kurzgründungspflanzen und Leguminosen.
Demeter-Betriebe haben i. d. R. eigenen mehrjährigen Futterbau. Gartenbaubetriebe, die keinen eigenen Futterbau haben, müssen über die Vorgaben der Öko-Verordnung hinaus 1/3 der Fruchtfolge mit Gründüngung/ Leguminosen belegen.
Durch die obligatorische Raufutterfresserhaltung und hofeigene Fütterung im Demeter-Betrieb wird mehrjähriger Futterbau gefördert, der positive Fruchfolgeeffekte hat.
Dürfen eingesetzt werden.
Müssen eingesetzt werden.
Bei den Präparaten handelt es sich um Mischungen potenzierter organischer und mineralischer Ausgangsstoffe nach speziellen Rezepturen. Durch die Präparate-Anwendung werden auf ganz natürliche Art und Weise boden-interne Prozesse gefördert, wie z. B. Stoffumwandlungen, Steigerung der mikrobiellen Aktivität, verbessertes Milieu gegen Schad-Erreger, verbesserte Nährstoff-Aufnahme der Pflanzen, etc. Die biodynamischen Präparate tragen wesentlich zur Weiterentwicklung von Boden, Pflanzen und Tieren im landwirtschaftlichen Betrieb bei.
Grundsätzlich ist ökologisches Saatgut zu verwenden. Konventionelles, chemisch unbehandeltes Saatgut kann nur verwendet werden, wenn Anhand einer Datenbank die Nichtverfügbarkeit von ökologischem Saatgut nachgewiesen werden kann.
Die Nutzung von Hybriden und CMS-Hybriden ist erlaubt.
Grundsätzlich ist Demeter-Saatgut zu verwenden. Konventionelles, chemisch unbehandeltes Saatgut kann nur verwendet werden, wenn Anhand einer Datenbank die Nichtverfügbarkeit von Demeter bzw. ökologischem Saatgut nachgewiesen werden kann.
Keine Hybriden im Getreidebau (Ausnahme: Mais).
Keine CMS-Hybriden.
Hybridsorten (Inzuchtlinien unter Ausnutzung des Heterosiseffekts, nicht zur betriebseigenen Nachzucht geeignet) werden nur dort eingesetzt, wo nachbaufähige Sorten noch nicht über die gesamte Wertschöpfungskette eingeführt sind.
CMS-Hybriden sind Sorten aus Protoplasten-/ Cytoplasten-Fusion (künstliche Fusion zwischen verschiedenen Pflanzenarten im Grenzbereich zur Gentechnik).
Ökologische Züchtung muss unter ökologischen Bedingungen stattfinden.
Keine Hybridzucht und keine Hybridvermehrung auf Demeter-Betrieben. Detaillierte und transparente Züchtungs-Anforderungen sind in den Demeter-Richtlinien verankert.
Das Erbgut unserer Pflanzen und Tiere ist die Basis des biodynamischen Landbaus. Deshalb hat Demeter als erster Bio-Verband eine Richtlinie für Pflanzenzüchtung erlassen und zertifiziert biodynamisch gezüchtete, samenfeste Sorten bei Gemüse und Getreide. Die Sorten werden im Einklang mit der Natur für höchste Nahrungsqualität und besten Geschmack entwickelt.
...so viele Tiere darf ein Landwirt pro Hektar bewirtschafteter Fläche halten
Tierbestand ist an Flächen gebunden. Pro Hektar bewirtschafteter Fläche darf max. 170 kg Stickstoff im Jahr anfallen.
Tierbestand ist an Flächen gebunden. Pro Hektar bewirtschafteter Fläche darf max. 112 kg Stickstoff im Jahr anfallen. Das entspricht z. B. 140 Legehennen, 280 Masthühner, 10 Mastschweine und 2 Milchkühe pro Hektar und Jahr.
Das Grundprinzip der flächengebundenen Tierhaltung ist hier verankert. Die maximale Zahl an Tieren je Flächeneinheit ist bei Demeter nochmals gegenüber der Öko-Verordnung begrenzt. So ist die Möglichkeit gegeben, ausreichend Futter zu erzeugen und die anfallende Mistmenge sinnvoll zu verwenden.
Milchvieh und Mutterkühe müssen Zugang zu Weideland haben, wann immer die Umstände dies gestatten.
Die wesentlichen Säulen der Demeter-Milchvieh- und Mutterkuhhaltung bestehen aus Weidehaltung, Auslauf und Grünfütterung im Stall, je nach Tiergruppe. Grundsätzlich muss Weide gewährt werden. Das Enthornen von Tieren ist nicht zugelassen.
Weidehaltung ist die zu bevorzugende Haltungs- und Ernährungsform für Rinder. Eine Umsetzung muss aber eine gewisse Flexibilität gewährleisten, da es eine Reihe von Situationen gibt, in denen Tiere zeitweilig im Stall bleiben müssen. Dauerhaft ist dies jedoch nicht zulässig.
Mehrere Stallabteile sind in einem Stallgebäude erlaubt, mit jeweils: 10.000 Junghennen, 3000 Legehennen, 4800 Masthähnchen, 5200 Perlhühner, 2500 Gänse/Puten, 3200-4000 Enten.
Pro Stallgebäude sind maximal 2 x 4800 Junghennen, 3000 Legehennen, 3000 Masthähnchen oder Perlhühner, 1000 Gänse/Puten und 2 x 500 Enten zulässig.
Bei Demeter sind ausdrücklich die Tierbesatz-Grenzen auf einzelne Gebäude bezogen (mit Abstand von min. 150 m zueinander), wodurch das Bauen von industriellen Großeinheiten verhindert wird und die Auslaufmöglichkeiten artgerecht gegeben sein können.
Nicht verpflichtend, in Ovo Selektion ist zugelassen.
In Ovo Selektion ist ausgeschlossen, alle Bruderhähne müssen in Demeter-Betrieben mind. 14 Wochen lang aufgezogen werden. Nur ausnahmsweise und unter Auflagen ist dies auch in ökologischen Betrieben gestattet, eine konventionelle Aufzucht ist ausgeschlossen.
Die in Ovo Selektion wird aus ethischen und Tierschutz-Gründen abgelehnt (Vorverlegen einer Tötung ohne Grund). Bruderhähne dürfen gemeinsam mit ihren Schwestern aufwachsen.
Bio-Logo nur auf Produkten mit 95 % der landwirtschaftlichen Zutaten in Bio-Qualität
landwirtschaftliche Zutaten dürfen nur in konventioneller Qualität eingesetzt werden wenn sie in der EU Verordnung gelistet, weil nicht hinreichend verfügbar sind
ggfs. weitere Ausnahmen bei erwiesener Nichtverfügbarkeit
die Qualität der Zutaten wird deklariert
darüber hinaus wenige Öko-Vorgaben, es gilt Kennzeichnung nach Lebensmittelrecht, die u. a. zusammengesetzte Zutaten unter 2 % ausnimmt
Demeter-Logo nur auf Produkten, die Öko-Vorgaben entsprechen sowie mind. 90 % Zutaten in Demeter-Qualität enthalten
ggfs. Ausnahmen bei erwiesener Nichtverfügbarkeit
die Qualität aller Zutaten wird deklariert
transparente Volldeklaration aller Zutaten
Demeter-Richtlinien Stand: Oktober 2022